Umzug trotz Corona

Das wurde auch Zeit.
 
Wann wurden die Corona-Regeln aufgehoben? Infektionsschutzgesetz Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen. Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.

Hier der alte Text:

Umziehen trotz Corona-Krise!

Corona-Krise – ist ein Umzug jetzt verboten?

Nein, es gibt kein grundsätzliches Verbot für Umzüge. Der Umzug darf innerhalb Deutschlands stattfinden, andere Regeln können für das jeweilige Zielland gelten. Bitte wenn, frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung setzen.

 

Wichtig: Der Umziehende darf zur Zeit des Umzuges nicht unter Corona - Quarantäne stehen. Dies wird durch die Quarantänemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts geregelt. Denn wer unter Corona - Quarantäne steht, darf seine Wohnung nicht verlassen – was einen Umzug unmöglich macht. Eine Ausnahme wäre, wenn das Gesundheitsamt eine ausdrückliche Erlaubnis schriftlich ausstellt.

 

Was gibt es bei einem Corona - Umzug zu beachten?

Auch bei einem Umzug müssen die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Für die Durchführung der Umzüge sind einige Maßnahmen nötig. Eine Maßnahme ist, das regelmäßig desinfiziert wird. Angestellte arbeiten jetzt verbindlich mit Handschuhen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte üblich sein je nach Region, eine generelle Pflicht gibt es jedoch Stand 05.09.2021 noch nicht.

Die Corona-Pandemie hat die Möbelspediteure spürbar getroffen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Verbandes AMÖ hervor.

 

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