Pflichtversicherung für Umzugsunternehmen und Umzugsfirmen
Üblicherweise sind Pflanzen, Tiere, Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld und Urkunden sowie Elektrogeräte von der Haftung ausgenommen.
Frachtführerhaftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen
Wer auf professionelle Umzugsunternehmen statt auf freiwillige Helfer setzt, kann sich viel Ärger ersparen, wenn beim Umzug etwas kaputtgeht. Laut § 451e Handelsgesetzbuch haften Möbelspediteure für von ihnen verursachte Schäden mit bis zu 620 EUR pro Kubikmeter Transportvolumen. Deshalb ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung wichtig. Diese Versicherung ist bei Transportfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Pflicht! Aus Kostengründen verzichten Umzugsfirmen mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und Umzugsbörsen (diese wälzen es auf die teilnehmenden Umzugsfirmen ab) vielfach auf diese Versicherung.
Handwerkerhaftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen
Die betrieblichen Tätigkeiten eines Umzugsunternehmens können auch bei größter Sorgfalt jederzeit zu Schäden führen. Ein solcher Fall wäre z.B. Türschäden. In diesem Fall greift keine Frachtführerhaftpflichtversicherung. Jetzt ist eine Betriebshaftpflicht für Umzugsunternehmen Gold wert und daher unverzichtbar. Sie schützt zuverlässig im Schadenfall und kann bei großen Schäden existenzrettend für die Umzugsfirma und ihre Kunden sein. Ferner gehören auch das Zerlegen von Möbelstücken, die Verpackung des Hausrats sowie der komplette Wiederaufbau zu den vielen Tätigkeiten, die ein Umzugsunternehmen seinen Kunden als Dienstleistung anbietet. Auf den Versicherungsschutz durch eine Handwerkerhaftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen verzichten wir nicht. Bei Umzugsfirmen bis 3,5 t und Umzugsbörsen sieht das leider oft anders aus.
