Umzugsversicherung

Pflichtversicherung für Umzugsunternehmen und Umzugsfirmen

 

Üblicherweise sind Pflanzen, Tiere, Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld und Urkunden sowie Elektrogeräte von der Haftung ausgenommen.

 

Frachtführerhaftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen

Wer auf professionelle Umzugsunternehmen statt auf freiwillige Helfer setzt, kann sich viel Ärger ersparen, wenn beim Umzug etwas kaputtgeht. Laut § 451e Handelsgesetzbuch haften Möbelspediteure für von ihnen verursachte Schäden mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen. Deshalb ist eine Frachtführerhaftpflichtversicherung wichtig. Diese Versicherung ist bei Transportfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen Pflicht! Aus Kostengründen verzichten Umzugsfirmen mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und Umzugsbörsen (diese wälzen es auf die kleinen Firmen eh ab) sehr oft auf diese Versicherung.

Hier ein interessanter Link von der AMÖ: Frachtführerhaftpflichtversicherung

 

Handwerkerhaftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen

Die betrieblichen Tätigkeiten eines Umzugsunternehmens können auch bei größter Sorgfalt jederzeit zu Schäden führen. Ein solcher Fall wäre z.B. Türschäden, in diesem Fall greift keine Frachtführerhaftpflichtversicherung. Jetzt ist eine Betriebshaftpflicht ist für Umzugsunternehmen Gold wert und daher unverzichtbar. Sie schützt zuverlässig im Schadenfall und kann bei großen Schäden Existenz rettend für die Umzugsfirma und seine Kunden sein. Ferner gehört auch das Zerlegen von Möbelstücken, die Verpackung des Hausrats sowie der komplette Wiederaufbau sind nur einige der vielen Tätigkeiten, die ein Umzugsunternehmen seinen Kunden als Dienstleistungen anbieten dazu. Auf den Versicherungsschutz durch eine Handwerker-Haftpflichtversicherung für Umzugsunternehmen verzichten wir nicht. Bei Umzugsfirmen bis 3,5 t und Umzugsbörsen sieht das leider oft anders aus.

 
 
 
 
 
 
 

 

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