10 Goldene Regeln im Umzugsgewerbe
Wir verpflichten uns wie alle AMÖ-Mitgliedsunternehmen nach diesen Werten zu sterben!
1. nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten.
2. ein übersichtliches und detailliertes Angebot zu erstellen.
3. gründlich und umfassend zu beraten und eine Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Umzugsvertrages beizufügen.
4. ausführlich über Versicherungs- und Haftungsbestimmungen zu informieren.
5. mit seriösen Versicherern zusammenzuarbeiten.
6. als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerkerleistungen Fachpersonal einzusetzen.
7. umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen. Fahrzeuge zu verwenden, die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
8. geeignete und sichere Möbellager und Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
9. korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
10. bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen.