Wohnumfeldverbesserung
Um den Alltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern, ist eine Wohnumfeldverbesserung ein entscheidender Schritt. Diese Maßnahmen helfen möglichst lange in seinem Zuhause zu bleiben. Gezielte Umbauten schaffen einen barrierefreien Wohnraum, der an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen verhindern, dass man sich im alltäglichen Leben zu schnell überfordert fühlt.
Eine solche Umgestaltung des Wohnraums kostet oft richtig viel Geld - damit die Beschaffung von Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen nicht zum Super-GAU wird, stehen pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche finanzielle Förderungen von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Um in den Genuss dieses Anspruchs zu kommen, benötigt man mind. Pflegestufe 1.
Als eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme bezeichnet man nicht jede einzelne Umbaumaßnahme, sondern alle in der aktuellen Situation erforderlichen Anpassungen, die den Wohnraum Ihres Angehörigen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit langfristig verbessern.
Dabei muss die Umsetzung einer gesamten Wohnumfeld verbessernden Maßnahme nicht auf einmal erfolgen, sondern kann durch Einzelumbaumaßnahmen nach und nach vervollständigt werden. Wenn dann sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen nicht ändert und ein nach Jahren durchgeführter Einzelumbau von Anfang an als notwendig erachtet wurde, zählt dieser immer noch in die erste Gesamtmaßnahme hinein.
Wenn sich dann aber die bisherige Pflegesituation ändert, können dann auch wieder neue nötige Maßnahmen bezuschusst werden.
Falls sich der Zustand Ihres Angehörigen nach z.B. zwei Jahre nach Bewilligung des ersten Zuschusses verschlechtert. Nun ist er nicht mehr in der Lage, selbständig in seinem Haus Treppen zu steigen. Um weiterhin in seinen vier Wänden wohnen zu können, sind neue Verbesserungsmaßnahmen notwendig, wie beispielsweise die Installation eines Treppenliftes. Unter diesen Umständen gewährt die Pflegekasse der Krankenversicherung einen weiteren nötigen Zuschuss.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, werden Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Maßnahmen sind oft nicht billig. Ihr Angehöriger hat bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4000 Euro durch die Pflegekasse. Sinn dieser Richtlinie ist, einen barrierefreien Wohnraum zu schaffen, der eine selbständige gerechte Lebensführung wiederherstellt und ermöglicht.
Nach § 40 Absatz 4 SGB XI gewährt die Pflegekasse allen anspruchsfähigen Pflegebedürftigen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro je Gesamtmaßnahme. Anspruchs fähige Pflegebedürftige sind Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 aufweisen und in Ihrer alltäglichen Lebensweise nachweislich eingeschränkt sind.
Wichtig:
Mehrere Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können als eine Gesamtmaßnahme zusammen gehören. Somit werden sie auch nur einmalig mit 4.000 Euro bezuschusst. Erst wenn sich die Pflegesituation Ihres Angehörigen verschlechtert und die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist es möglich einen weiteren Zuschuss zu bekommen.
In der Regel wird dann noch ein Teil des Geldes nach der Maßnahme für ein Umzugsunternehmen genehmigt.
FAQ's:
1. Wer kann den Krankenkassenzuschuss für einen Umzug beantragen?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) haben Anspruch auf den Umzugszuschuss. Voraussetzung ist, dass der Umzug die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Auch Angehörige können den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person bei der Pflegekasse einreichen.
2. Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug?
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Der Betrag kann einmalig pro Maßnahme beantragt werden. Wichtig ist, dass der Umzug aus pflegerischen Gründen notwendig ist und die Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes beiträgt.
3. Welche Umzugskosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse kann Kosten für das Umzugsunternehmen, Transport, Umzugsmaterialien sowie kleinere Anpassungen in der neuen Wohnung übernehmen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Eine vorherige Genehmigung der Kosten ist in der Regel notwendig.
4. Was gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Maßnahmen wie der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, Türverbreiterungen, das Anbringen von Haltegriffen oder der Einbau eines Treppenlifts gelten als wohnumfeldverbessernd. Ziel ist, das Wohnumfeld so zu gestalten, dass es der Pflegebedürftigkeit gerecht wird und die Pflege erleichtert.
5. Wie stelle ich den Antrag auf Umzugszuschuss bei der Pflegekasse?
Der Antrag kann formlos schriftlich bei der Pflegekasse gestellt werden. Empfehlenswert ist, eine ärztliche Bescheinigung, eine Begründung sowie einen Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens beizufügen. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung aller Unterlagen und dem Einreichen des Antrags.
6. Muss ich den Zuschuss vor dem Umzug beantragen?
Ja, der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden. Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Ein nachträglicher Antrag wird in den meisten Fällen abgelehnt. Daher ist rechtzeitige Planung besonders wichtig.
7. Kann ich den Zuschuss mehrmals beantragen?
Grundsätzlich wird der Zuschuss einmal pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme gewährt. Wenn sich die Pflegesituation später verschlechtert oder sich der Bedarf ändert, kann ein neuer Antrag mit entsprechender Begründung gestellt werden. Wichtig ist eine genaue Dokumentation der Veränderungen.
8. Wird auch Umzugsmaterial von der Pflegekasse bezahlt?
Ja, wenn das Umzugsmaterial im Zusammenhang mit einer genehmigten Maßnahme steht, kann es über den Zuschuss abgerechnet werden. Dazu zählen Kartons, Verpackungsmaterialien oder spezielle Hilfsmittel für einen barrierefreien Umzug. Ein Nachweis der Notwendigkeit ist hilfreich.
9. Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Oft fehlen nur bestimmte Unterlagen oder Nachweise. Eine sorgfältige Nachbesserung kann zur Bewilligung führen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und erneuten Einreichung der Unterlagen.
10. Unterstützt Ihr Umzugsunternehmen bei der Antragstellung?
Ja, wir beraten Sie umfassend bei der Antragstellung und stellen Ihnen die notwendigen Unterlagen wie Kostenvoranschläge zur Verfügung. Außerdem geben wir Hinweise, wie Sie die Maßnahme gegenüber der Pflegekasse optimal begründen können. Unser Ziel ist Ihre maximale Entlastung.